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Gesetzesentwurf

A. Problem und Ziel
            In Deutschland und Europa gibt es nur eine geringe Anzahl an Bürgern die sich ehrenamtlich betätigen. Diese geringe Anzahl schrumpft immer weiter!
Jedoch will jeder Bürger im Fall aller Fälle richtig geschützt, gerettet bzw. geholfen bekommen. Dafür gibt es das Ehrenamt.
Beispielsweise der Rettungsdienst hat einen Großteil der Einsatzkräfte ehrenamtlich engagiert da dieser große Aufwand an Gewährleistung der Sicherung der Bürger sehr teuer ist. Ohne das Ehrenamt wäre diese enorme Summe für den Staat nicht zu meistern.
Leider beenden viele ihr Ehrenamt, da sie keine richtige Anerkennung für ihre Bemühungen erhalten. Ziel des Gesetzes ist es den Menschen eine neue Art der Anerkennung im ehrenamtlichen Bereich zu ermöglichen.
Durch eine Lohnsteuersenkung für Ehrenamtler könnte der Staat in der Zukunft Geld sparen, denn wenn er nun in einem Bereich investiert um ihn neu zu beleben kann er an anderen Enden z.B. der Einstellung hauptberuflicher Rettungskräfte sparen.
 
Verdienen zwei Ehrenamtliche hauptberuflich je 1.300,00 €/ Monat, haben sie bei der Lohnsteuerklasse 1 einen Abzug vom Brutto von 70,50€.
Von diesen 70,50€ würde man die Lohnsteuersenkung von 10% abziehen also wäre es noch ein Betrag von 63,45€ an zu zahlender Lohnsteuer. Der Ehrenamtler spart also 7,05€.
Sind die zwei Ehrenamtler jedoch nicht mehr tätig so muss mindesens eine hauptberufliche Rettungskraft eingestellt werden, welche je Brutto Monatsgehalt von ca. 1.300,00€ hat. So hat der Staat größere Ausgaben als mit einer Lohnsteuersenkung.
(Zahlen entnommen aus http://www.guckmal.de/steuerklasse-1.htm (Stand 15.01.2013; 15:33h)

Also ist das Hauptproblem in Zukunft die Finanzierung der Sicherung der Bürger in Deutschland bzw. Europa.
Ziel des Staats/ der EU sollte es sein, Kosten zu sparen und das Ehrenamt weiter auszubauen.

B. Lösung
            Die Lösung des Problems wurde in Punkt A bereits an einem Beispiel erwähnt. Deutschland bzw. die EU sollte eine Lohnsteuersenkung für Ehrenamtlich Tätige in der Höhe von 10% gesetzlich festschreiben. So steigt die Zahl der Menschen welche ein Ehrenamt ausüben enorm an und auf diesem Weg kann der vielleicht entstehende EU-Staat Gelder für andere Dinge einsparen und besser mit seinen Geldern haushalten.


 

C. Alternativen
            Eine Alternative zur Lohnsteuersenkung könnte eine „Ehrenamtrente“ sein. Hierbei bekommt der Ehrenamtler nicht jeden Monat einen kleinen Betrag „erspart“ sondern in der Zeit in der er aktiv ein Ehrenamt ausübt wird Geld zurück gelegt, welche er im Alter wieder bekommt vom Staat. Ähnlich einer normalen Rente.

D. Entstehende Kosten
            Für den Staat entstehen keine weiteren Kosten für die besondere Verwaltung. Jedoch müssten am Anfang Kontrollgeräte gekauft werden. Diese Ausgaben werden sich jedoch rechnen, da sonst wie in dem Beispiel in Punkt A Problem und Ziel mehr Kosten für die Einstellung hauptberuflich Beschäftigter anfallen.

E. Sonstiges
            Natürlich darf nicht sofort jeder der ein Ehrenamt ausübt auch eine Lohnsteuersenkung erhalten! Um diese zu bekommen muss der Arbeitnehmer eine gewisse Stundenanzahl im Monat leisten. Dies sollten mindestens 30 Stunden im Monat sein.

F. Beispielrechnung bei Lohnsteuerklasse 1

Bruttoeinkommen

1.100,00€

1.400,00€

1.700,00€

2.100,00€

Lohnsteuer ohne Abzug

29,66€

96,91€

179,08 €

284,66€

Lohnsteuer mit Abzug

2,96€

9,69€

17,90€

28,46€



Wir arbeiten der Zeit an Übersetzungen in Englisch, Spanisch und Niederländisch. So kann dieser von mehreren verschiedenen EU-Ländern ohne Probleme gelesen, verstanden und somit natürlich auch unterstützt werden.

 
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